ERSTZULASSUNG DEUTSCHLAND
Bei Ihrem Classic
Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer.
Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten (Krad, LKW und PKW) möglich. Auch, seit Oktober 2017 in Kombination mit einem Saisonkennzeichen.
Bei einem modernen Fahrzeug
Bei einem Importfahrzeug sind verschiedene Auflagen vom TÜV zu erfüllen. Wie zum Beispiel Änderung der Beleuchtung (Nebelschlussleuchte, rote Blinker etc.), Abgasgutachten EMV oder Lichttechnisches Gutachten etc.
Wir kümmern uns von A-Z um alle notwendigen Umrüstarbeiten, zulassungsrelevanten Gutachten, so dass Sie sorgenfrei auf Ihrer Zulassungsstelle eine Zulassung erhalten.