Hauptuntersuchung
Haupt-
untersuchung
die Hauptuntersuchung ist in Verbindung mit der Abgasuntersuchung nach § 29StVZO gesetzlich vorgeschrieben und muss nach dem dritten Fahrzeugjahr alle zwei Jahre erneuert werden. Bei Fahrzeugen über 3,5t ist die Untersuchung jährlich.
Rechtzeitige Terminvereinbarung
Eine rechtzeitige Terminvereinbarung bei uns hilft Ihnen, unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Terminwünsche nehmen wir gerne telefonisch entgegen. Alternativ senden Sie uns mit unserem online-Tool Ihren Wunschtermin zu. Wir melden uns für eine Terminbestätigung umgehend bei Ihnen.
Termin vereinbaren
Tragen Sie unten Ihren Wunschtermin und Ihr Anliegen ein.
H-Kennzeichen
Auf dem Weg zum H-Kennzeichen brauchen Sie ein Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das wir für Sie komplett organisieren.